Wenn du dir mit 16 oder 17 Jahren eine Jugendschutz-PIN angelegt hast, kannst du damit nach deinem 18. Geburtstag weiterhin FSK16-Inhalte anschauen. Wenn du nun auch FSK18-Inhalte schauen möchtest, musst du dein Alter erneut mit einem gültigen Ausweisdokument validieren. Folge dafür diesen Schritten. Dafür kannst du auch das bereits für die erstmalige Erstellung einer PIN verwendete Ausweisdokument verwenden.
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